Pneumokokken-Impfung – Wer trägt die Kosten?
Gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission gehört die Schutzimpfung gegen Pneumokokken zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Versicherte müssen daher nichts dazubezahlen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit dem Juli 2006 die generelle Impfung gegen Pneumokokken mit einem Konjugatimpfstoff für alle Kinder bis 24 Monate. Darüber hinaus empfiehlt die STIKO die Immunisierung von Erwachsenen ab dem 60. Lebensjahr mit einem Polysaccharid-Impfstoff als Standardimpfung sowie die Impfung von Kindern und Erwachsenen mit bestimmten Vorerkrankungen. Seit August 2010 empfiehlt die STIKO für gefährdete Kinder im Alter von 2-5 Jahren eine Gabe des 13-valenten Impfstoffes, wenn sie ungeimpft sind oder in den ersten beiden Lebensjahren ausschließlich mit dem 7-valenten Impfstoff geimpft wurden.1,5
Die Krankenkassen müssen die Kosten für diejenigen Impfungen voll übernehmen, die von der STIKO empfohlen und durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bestätigt werden. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.
Für die Schutzimpfung gegen Pneumokokken-Infektionen hat der G-BA die STIKO-Empfehlungen in vollem Umfang übernommen. Die Pneumokokken-Schutzimpfung zählt daher zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen und wird in vollem Umfang erstattet.