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Meningokokken-Impfung – Wer trägt die Kosten?

Die Meningokokken-Schutzimpfung gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission für Regel- und Indikationsimpfungen zählt zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Versicherte müssen also nichts dazubezahlen.
 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut hat 2006 die generelle Impfung mit konjugiertem Meningokokken-C-Impfstoff in den Impfkalender aufgenommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2007 entschieden, dass alle von der STIKO generell empfohlenen Impfungen zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen und erstattet werden.

Die Impfung gegen Meningokokken-C soll so frühzeitig wie möglich zu Beginn des 2. Lebensjahrs durchgeführt und bei nicht geimpften Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden. Die Kosten für diese Impfung werden also entsprechend der STIKO-Empfehlung von den Krankenkassen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernommen.

Die STIKO empfiehlt ausdrücklich alle Maßnahmen, die der Schließung von Impflücken dienen.